Defizitfinanzierung von Krankenhäusern
Nach Überzeugung der Verbände der Privatkliniken ist Wettbewerb das beste Prinzip zur Ordnung des Gesundheitssystems, weil es für Vielfalt, Effizienz und Qualität sorgt. Deshalb setzen wir uns seit Jahren dafür ein, dass in der stationären Versorgung Rahmenbedingungen gelten, die einen fairen Wettbewerb der Anbieter zulassen und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden. Ein zentrales Thema ist dabei die gängige Praxis, dass Betriebskostendefizite aus dem regulären Krankenhausbetrieb bei öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern durch kommunale Mittel ausgeglichen werden. Dies stellt eine wettbewerbswidrige Beihilfe dar und verstößt gegen geltendes deutsches und europäisches Recht. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken und seine Landesverbände werden deshalb auch weiterhin auf nationaler und europäischer Ebene versuchen, ihre Positionen hierzu durchzusetzen.
