VdPK
20. Mai 2012  

Bundestag beschließt Insolvenzrechtsreform

Am 27.10.2011 hat der Bundestag mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen die Gläubigerautonomie in Insolvenzverfahren deutlich gestärkt.

Durch die neue Rechtsregelung wird die Möglichkeit geschaffen, bereits im Eröffnungsverfahren einen vorläufigen Gläubigerausschuss einzusetzen, der bei bestimmten Unternehmen ein wichtiges Mitspracherecht bei der Auswahl des Insolvenzverwalters und bei der Anordnung der Eigenverwaltung hat.


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