VdPK
20. Mai 2012  

Familienpflegezeitgesetz passiert auch den Bundesrat

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gebilligt, das Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnen soll, in einem Zeitraum bis zu 2 Jahren mit reduzierter Arbeitsstundenzahl bei staatlich geförderter Aufstockung des Arbeitsentgelts Angehörige zu pflegen.




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