Familienpflegezeitgesetz passiert auch den Bundesrat
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gebilligt, das Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnen soll, in einem Zeitraum bis zu 2 Jahren mit reduzierter Arbeitsstundenzahl bei staatlich geförderter Aufstockung des Arbeitsentgelts Angehörige zu pflegen.
