02. Februar 2012
Neues Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten
Das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz-BKischG) vom 22.12.2011 ist fristgerecht am 01.01.2012 in Kraft getreten. Es enthält unter anderem für Angehörige der Heil- und Heilhilfsberufe die Befugnis und unter Umständen auch die Verpflichtung, bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendamt zu informieren.
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