VdPK
20. Mai 2012  
08. Februar 2012

Speisenzubereitung im Altenwohnheim unterliegt dem Regelsteuersatz

Die in einer Großküche eines Altenwohn- und Pflegeheims zur Verpflegung der Bewohner zubereiteten Speisen sind nicht das Ergebnis einfacher und standardisierter Zubereitungsvorgänge nach Art eines Imbissstandes. Die Abgabe zu festen Zeitpunkten in Warmhaltebehältern stellt somit keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung dar, die dem Regelsteuersatz unterliegt.

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