08. Februar 2012
Speisenzubereitung im Altenwohnheim unterliegt dem Regelsteuersatz
Die in einer Großküche eines Altenwohn- und Pflegeheims zur Verpflegung der Bewohner zubereiteten Speisen sind nicht das Ergebnis einfacher und standardisierter Zubereitungsvorgänge nach Art eines Imbissstandes. Die Abgabe zu festen Zeitpunkten in Warmhaltebehältern stellt somit keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung dar, die dem Regelsteuersatz unterliegt.
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