08. Februar 2012
Verlängerung der Elternteilzeit: Zustimmung des Arbeitgebers nach § 315 Abs. 1 BGB
Der Arbeitgeber hat nach billigem Ermessen zu entscheiden, ob er die zur Verlängerung der Elternzeit nach § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG erforderliche Zustimmung erteilt.
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