VdPK
20. Mai 2012  
08. Februar 2012

Verlängerung der Elternteilzeit: Zustimmung des Arbeitgebers nach § 315 Abs. 1 BGB

Der Arbeitgeber hat nach billigem Ermessen zu entscheiden, ob er die zur Verlängerung der Elternzeit nach § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG erforderliche Zustimmung erteilt.

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