VdPK
20. Mai 2012  
14. Februar 2012

Verfall des Urlaubsanspruchs eines langfristig erkrankten Arbeitnehmers

Der übertragene Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers, der krankheitsbedingt arbeitsunfähig war, erlischt, wenn der Arbeitnehmer nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht gehindert war, im laufenden Urlaubsjahr seinen Urlaub zu nehmen.

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