VdPK
20. Mai 2012  
25. Januar 2012

Koalition will den Vorrang der Rehabilitation vor der Pflege gesetzlich verankern

Die Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die Pflegereform sehen eine Reihe von Maßnahmen vor, mit denen die Rehabilitation zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit gestärkt werden soll. Unter anderem soll bei der Antragsstellung auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit ein eigenständiges Gutachten über die individuelle Rehabilitationsfähigkeit erstellt werden.

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