Der VDPK
Die Vereinsorgane
Jeder Verein verfügt über einen eigenen Vorstand. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Hinzu kommt der erweiterte Vorstand, der in Hessen und Rheinland-Pfalz/Saarland aus bis zu acht Mitgliedern bestehen kann. Der erweiterte Vorstand der jeweiligen Landesverbände wird alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung neu gewählt.
Fach-Arbeitsgemeinschaft Reha
Die Mitglieder der Landesverbände Hessen und Rheinland-Pfalz/Saarland, die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Sinne von § 107 Abs. 2 SGB V betreiben, haben zur Wahrnehmung ihrer fachspezifischen gemeinsamen Interessen jeweils eine eigene Fach-Arbeitsgemeinschaft Reha ins Leben gerufen. Diese arbeiten eng zusammen. Eine Besonderheit ist sicherlich, dass den beiden Fach-Arbeitsgemeinschaften auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen beitreten können, die nicht Mitglied in einem der Landesverbände sind.