Der VDPK
Unter dem Dach des VDPK haben sich der Landesverband der Privatkliniken Hessen e.V., der Landesverband der Privatkliniken in Rheinland-Pfalz e.V. sowie der Verband der privaten Kliniken und Gesundheitseinrichtungen im Saarland e.V. zusammengeschlossen. Die Landesverbände Hessen und Rheinland-Pfalz existieren seit 70 Jahren. Der saarländische Verein seit Mitte der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Derzeit gehören 68 Mitglieder zum VDPK.
Die Vereinsorgane
Jeder Verein verfügt über einen eigenen Vorstand. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Hinzu kommt der erweiterte Vorstand, der in Hessen und Rheinland-Pfalz aus bis zu acht Mitgliedern und im Saarland aus bis zu vier weiteren Mitgliedern bestehen kann. Der erweiterte Vorstand der jeweiligen Landesverbände wird alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung neu gewählt.
Fach-Arbeitsgemeinschaft Reha
Die Mitglieder der Landesverbände Hessen und Rheinland-Pfalz, die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Sinne von § 107 Abs. 2 SGB V betreiben, haben zur Wahrnehmung ihrer fachspezifischen gemeinsamen Interessen jeweils eine eigene Fach-Arbeitsgemeinschaft Reha ins Leben gerufen. Diese arbeiten eng zusammen. Eine Besonderheit ist sicherlich , dass den beiden Fach-Arbeitsgemeinschaften auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen beitreten können, die nicht Mitglied einer der Landesverbände sind.