Mitglied in unseren Landesverbänden können Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken oder Pflegeeinrichtungen in privater Trägerschaft werden, die ihre Betriebsstätte in einem der drei Bundesländer haben. Aber auch freigemeinnützige Träger können Mitglied der Landesverbände werden, wenn sie mit dem Antrag auf Aufnahme erklären, dass sie Zweck und Aufgabe des Verbandes vorbehaltlos anerkennen und unterstützen.
Fach-Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation
Die Mitglieder der Landesverbände Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Sinne von § 107 Abs. 2 SGB V betreiben, haben zur Wahrnehmung ihrer fachspezifischen gemeinsamen Interessen jeweils eine eigene Fach-Arbeitsgemeinschaft Reha ins Leben gerufen. Wie die drei Landesverbände arbeiten auch die zwei Fach-Arbeitsgemeinschaften eng zusammen. Mitglied werden in den Facharbeitsgemeinschaften können auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, die nicht Mitglied einer der drei Landesverbände sind. Für sie fällt dann ein besonderer Jahresbeitrag an.
Näheres entnehmen Sie bitte untenstehenden Satzungen und Beitragsordnungen.