Damit diese fehlerhafte und unwirtschaftliche Gesundheitspolitik nicht fortgesetzt wird, müssen die einzelnen Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit konsequent und nicht halbherzig wie in diesem Gesetzentwurf umgesetzt werden.
Die Finanzkommission Gesundheit hat empfohlen, dass der Bund kostendeckende Krankenkassenbeiträge für die Bürgergeldempfänger bezahlt. Dass sich der Finanzminister mit dem Hinweis auf eine „Milchmädchenrechnung“ aus der Verantwortung stiehlt und stattdessen umso tiefer in die Taschen der Versicherten und der Leistungserbringer gegriffen werden soll, ist ein dreistes Vorgehen. Käme auch der Bund seiner Verpflichtung nach, würden sich die Belastungen für alle anderen fairer verteilen.
Weiterhin hat die Expertenkommission vorgeschlagen, die Pflegekosten zurück in das DRG-System zu verlagern. Dies ist im Hinblick auf die ordnungspolitischen Fehlanreize des Pflegebudgets nur zu unterstützen. Der Gesetzentwurf berücksichtigt diese Empfehlung hingegen nicht und man hält wohl aus ideologischen Gründen weiterhin an teuren, nicht evidenzbasierten Pflegepersonaluntergrenzen und dem fragwürdigen Instrument des Pflegebudgets fest. Der grundsätzlichen Empfehlung der Kommission muss gefolgt werden, die Personalverantwortung muss zurück in die Krankenhäuser verlagert werden! Andernfalls haben die Krankenhäuser keine Möglichkeit, Versorgung effizienter zu organisieren und die Einnahmenkürzungen durch niedrigere Kosten auszugleichen.
Die vorgesehene Streichung der Refinanzierung von Personalkosten, die sich aus Tarifverträgen ergeben, deckt die Widersprüche einer ideologiegetriebenen Politik auf, nach der Tarifverträge z. B. durch das Tariftreuegesetz verpflichtend vorgeschrieben, aber nicht mehr refinanziert werden sollen. Der Staat muss den Grundsatz der Tarifautonomie beachten und darf nicht auf der einen Seite Tarifverträge präferieren, sie aber dann nicht finanzieren wollen.
Die Krankenhäuser müssen sich auf die gerade mit dem KHAG angepasste Krankenhausreform vorbereiten. Gerade in ländlichen Regionen müssen Standorte „reformsicher“ gemacht werden, wozu zum Teil erhebliche Investitionsentscheidungen zu treffen sind. Im Hinblick auf die Summe der finanziellen Belastungen, die sich für die Krankenhäuser aus diesem Gesetzentwurf aber auch aus dem Pflegekompetenzgesetz ergeben, können die Geschäftsführungen diese Entscheidungen kaum noch verantworten. Eine deutliche Ausdünnung des Versorgungsangebotes vor allem in den ländlichen Regionen wird die Folge sein. Die Bürgerinnen und Bürger werden mehr Krankenkassenbeiträge zahlen und erhalten dafür eine vermutlich schlechtere Versorgung. Ein solches Vorgehen hat das Potential, das Vertrauen in die Gestaltungsfähigkeit der Politik zu gefährden.