Stellungnahme zum Entwurf eines Pflegebonusgesetz – PflBG

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz – PflBG) soll der coronabedingte Pflegebonus denjenigen Pflegekräften in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zugutekommen, die während der andauernden Pandemie besonders belastet sind und denen besondere Leistungen abverlangt werden.

Aus Sicht des BDPK müssen in dem Entwurf zwei Punkte angepasst werden: Zum einen muss der Empfängerkreis auf weitere betroffene Krankenhausmitarbeiter:innen ausgeweitet werden, um eine Spaltung innerhalb der Belegschaft zu verhindern. Zum anderen müssen Pflegekräfte in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in den Pflegebonus einbezogen werden. Nur so kann eine Zurücksetzung der Mitarbeiter:innen in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen gegenüber denen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen verhindert werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass 500 Millionen Euro für Prämienzahlungen im Krankenhausbereich und weitere 500 Millionen Euro für Prämienzahlungen im Bereich der Langzeitpflege verwendet werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen an 837 Krankenhäuser ausgezahlt werden, die im Jahr 2021 mehr als zehn COVID-19-Beatmungsfälle behandelt haben, die mehr als 48 Stunden beatmet werden mussten. Im Gegensatz zu den vorherigen Corona-Prämien sollen jetzt ausschließlich Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen mit dreijähriger Ausbildung (vorgesehene Prämienhöhe: 1.700 Euro) und Intensivpflegekräfte (vorgesehene Prämienhöhe: 2.500 Euro) berücksichtigt werden. Dies soll auch Leiharbeitnehmer:innen erfassen.

Dass der Kreis der Empfänger sowie die Höhe der Prämie gesetzlich festgelegt werden, entlastet Geschäftsführung und Arbeitnehmervertretung auf der Ortsebene und ist positiv zu bewerten. In der Vergangenheit führte dies zu Konflikten und schadete dem Betriebsklima. Jedoch ist der im Gesetzentwurf vorgesehene Empfängerkreis sowohl hinsichtlich der Berufsgruppen als auch der begünstigten Krankenhäuser deutlich zu eng gefasst, sodass dies zur Unzufriedenheit weiterer belasteter Berufsgruppen in den Krankenhäusern sowie der nicht berücksichtigten Krankenhäuser führen wird. Die Pandemie belastet genauso beispielsweise Pflegehilfskräfte und Therapeut:innen sowie das Service- und Reinigungspersonal auf den Stationen aller Krankenhäuser. Auch diese Mitarbeiter:innen sind von den erhöhten Hygienemaßnahmen sowie einem erhöhten Infektionsrisiko betroffen. Zudem sollte der Bonus allen auf Intensivstationen tätigen Pflegefachkräften, Intensivpflegekräften sowie den noch in der Weiterbildung als Fachkrankenpfleger:in für Intensivpflege und Anästhesie befindlichen Pflegefachkräften in gleicher Höhe zugutekommen, wenn sie im Jahr 2021 für mindestens drei Monate in der Intensivpflege tätig waren.

Darüber hinaus treffen die besondere Belastungen auch Pflegekräfte in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen. Viele Reha-Kliniken agieren während der Pandemie aufgrund der Verfügung der Bundesländer als Ersatzkrankenhäuser und behandeln coronaerkrankte Patienten. Gerade neurologische pulmologische Kliniken behandeln auch beatmungspflichtige Patienten auf ihren Stationen. Andere Reha-Einrichtungen stehen seit Beginn der Pandemie vielerorts den umliegenden Krankenhäusern für eine Verlegung von Akut-Patient:innen (mit und ohne Corona) sowie für die Aufnahme von Kurzzeitpflege-Patient:innen zur Verfügung. Das war und ist angesichts des Infektionsgeschehens eine bedeutende Entlastung für die Krankenhäuser.

Die Mitarbeiter:innen der Reha-Einrichtungen standen und stehen wegen der Pandemie – ebenso wie Ihre Kolleg:innen in den Krankenhäusern – unter besonderer Arbeitsbelastung. Besonders bei den Pflegekräften und Therapeut:innen war und ist der Berufsalltag durch intensive patientennahe Tätigkeiten geprägt. Unabhängig von der möglichen Gefahr einer Ansteckung mit COVID-19 haben Reha-Mitarbeiter:innen in den beiden Pandemiejahren eine bestmögliche rehabilitative Versorgung ihrer Patient:innen sichergestellt.

Die Stellungnahme steht hier als PDF zum Download zur Verfügung.