Empfehlungen der Regierungskommission: Übereinstimmung mit BDPK-Positionen

Die Überwindung der Sektorengrenzen ist Gegenstand der zehnten Stellungnahme, die die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung Anfang Mai veröffentlicht hat. Ein Teil der Empfehlungen deckt sich mit lange bestehenden Forderungen des BDPK, wie der Entwicklung einer sektorenübergreifenden Planung und der Vergabe von Regionalbudgets für Versorgungsaufträge.

Die Kommissionsempfehlungen wurden im Rahmen einer Pressekonferenz im Sana Klinikum Berlin-Lichtenberg vorgestellt und an Bundesgesundheitsminister Lauterbach übergeben. Dieser erklärte, dass das Bundesgesundheitsministerium prüfen werde, ob die Empfehlungen der Regierungskom­mission noch in die aktuellen Gesetzesvorhaben zur Krankenhausreform aufgenommen werden können. Laut Planung des Ministers soll die Krankenhausreform am 15. Mai auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts stehen.

Die Empfehlungen im Einzelnen

Die 10. Stellungnahme der Regierungskommission können Sie hier als PDF (23 Seiten) herunterladen.
Die Empfehlungen sehen kurzfristige und mittel-/langfristige Maßnahmen zur Überwindung der Sektorengrenzen vor:

Kurzfristige Maßnahmen

  • Aufbau von sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen ("Level 1i Einrichtungen")
  • Ausbau der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV gem. § 116b SGB V)
  • Aufbau von weiteren Institutsambulanzen nach dem Vorbild der psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA gem. § 118 SGB V)
  • Ausweitung des Hybrid-DRG Leistungskatalogs
  • Ausbau des Belegarztsystems

Mittel-/langfristige Maßnahmen

  • Aufbau regionaler Gremien unter Landesvorsitz, die ambulante und stationäre Versorgung gemeinsam planen (paritätische Besetzung beispielsweise in Anlehnung an den erweiterten Landesausschuss nach § 90a SGB V)
  • Aufbau eines Primärarztsystems aus Allgemeinmedizinern, Internisten, Pädiater, Gynäkologen, Psychiatern (Anregung der Regierungskommission: nicht primärärztliche Fachärzt:innen nur noch an bzw. in Kooperation mit Krankenhäusern tätig)
  • Einschränkung des Arztvorbehalts durch Kompetenzerweiterung für Pflegefachkräfte (z. B. für Advanced Nurse Practitioner)
  • Vergabe von Regionalbudgets für Versorgungsaufträge für bestimmte Regionen bzw. Bevölkerungsgruppen (vgl. Modellvorhaben im Bereich Psychiatrie nach § 64b SGB V)