Themen

Auf den folgenden Unterseiten möchten wir Ihnen Hintergrundinformationen zu einigen Themenfeldern zur Verfügung stellen.

Eckpunkte Krankenhausreform

Auf Bundesebene haben die Mitglieder der Landesverbände in den entsprechenden Fachausschüssen gemeinsam mit der BDPK Geschäftsstelle Vorschläge für eine Krankenhausreform erarbeitet. Wir möchten uns damit in die aktuelle Diskussion, um die künftigen Strukturen unserer Gesundheitsversorgung einbringen.

Personal

Die Gesundheitswirtschaft ist ein bedeutender Arbeitgeber in Deutschland. Vor allem in ländlichen Regionen gehören Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationskliniken oft zu den größten Arbeitgebern am Ort. Sie bieten nicht nur Ärzten, Pflegekräften, Therapeuten und Mitarbeitern der Funktionsdienste ein attraktives Arbeitsumfeld, sondern halten auch in den patientenfernen Bereichen spannende und krisenfeste Betätigungsfelder bereit. …

Privatisierung

Krankenhäuser unter privater Trägerschaft sehen sich in der Öffentlichkeit oft heftiger Kritik ausgesetzt. Daher an dieser Stelle ein paar Klarstellungen. In Deutschland gibt es laut Statistischem Bundesamt 1.903 Krankenhäuser. Diese Krankenhäuser befinden sich zu jeweils einem Drittel in öffentlicher, freigemeinnütziger und privater Trägerschaft. In Jahr 2020 wurden dort knapp 16,4 Millionen Patienten behandelt. Bei einem Großteil der…

Medizinische Reha rechnet sich

Trotz ihrer großen volkswirtschaftlichen Bedeutung haben es Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen oft schwer, sich auf der politischen Bühne Gehör zu verschaffen. Wir möchten Ihnen auf der folgenden Seite darlegen, wie sich die medizinische Reha in Deutschland darstellt und mit welchen Herausforderungen sie konfrontiert ist.

Reha-Schiedsstelle

Die Vergütung von Rehabilitationsleistungen wird zwischen Krankenkassen und den Trägern von Rehabilitationseinrichtungen individuell vereinbart. Kommt eine Vereinbarung innerhalb von zwei Monaten, nachdem eine Vertragspartei schriftlich zur Aufnahme von Verhandlungen aufgefordert hat, nicht oder teilweise nicht zustande, wird ihr Inhalt auf Antrag einer Vertragspartei durch die Landesschiedsstelle nach § 111b festgesetzt.