Krankenhausreform
Umparken im Kopf - Krankenhausreform angehen
Umparken im Kopf hieß vor zehn Jahren eine Werbekampagne eines Rüsselsheimer Autobauers. Ziel war es, vom etwas angestaubten Markenimage wegzukommen und künftig in der Wahrnehmung moderner und agiler zu erscheinen.
Umparken im Kopf müssen dieser Tage auch die Akteure im Gesundheitswesen angesichts der Pläne von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, die Krankenhausstrukturen grundlegend zu reformieren. Mit der Einigung zum Krankenhaustransparenzgesetz
im Vermittlungsausschuss Ende Februar 2024 war die Level- und Leistungsgruppenwelt schon einen großen Schritt näher gerückt. Nun liegt auch der langersehnte Gesetzentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vor, der am 27. Juni 2024 in 1. Lesung im Deutschen Bundestag diskutiert wurde. Damit sind wir nur noch einen Wimpernschlag von der neuen Krankenhauswelt entfernt. Hier wird sich dann zeigen, wie agil die Branche, aber auch die Länder tatsächlich sind.
In den letzten Monaten hatten die Länder wiederholt insistiert, dass Krankenhausplanung Ländersache sei. Damit durchgedrungen sind sie nicht, wenn man in den Gesetzentwurf blickt. Föderalismus sieht anders aus. Denn künftig, so der Entwurf, sind dem Gestaltungsspielraum der Länder sehr enge Grenzen gesetzt. Eigene Krankenhausplanungsziele und Versorgungskonzepte für den stationären Bereich werden künftig schwer. Schließlich soll doch eine Rechtsverordnung bundeseinheitliche Planungs- und Qualitätskriterien vorgeben.
Auf den nächsten Seiten stellen wir Ihnen die Kernpunkte des aktuellen Gesetzentwurfs vor und beleuchten, welche Herausforderungen diese mit sich bringen könnten.
Ob die Reform tatsächlich zum großen Wurf für Patienten sowie Krankenhausbetreiber und deren Mitarbeiter wird, wird die Zukunft zeigen. Ein Anstoß fürs Umparken im Kopf ist sie allemal. Also machen wir uns auf, zwei Jahrzehnte nach der letzten großen Reform (verpflichtende Einführung des DRG-Systems) der neuen eine Chance zu geben.