Transformationsfonds

Transformationsfonds

Ab 2026 sollen für einen Zeitraum von zehn Jahren bis zu 50 Milliarden Euro für die Transformation des Krankenhausmarktes bereitstehen. Damit möchte die Bundesregierung
an den Krankenhausstrukturfonds der letzten Jahre anknüpfen – nur in viel größerer Dimension. Allerdings sind es keine Bundesmittel, die in diesen Transformationsfonds fließen.

Der jetzige Entwurf sieht vor, dass die Gesetzliche Krankenversicherung aus Beitragsgeldern bis zu 25 Milliarden Euro beisteuert. Der Rest soll von den Ländern kommen, sofern diese Mittel aus dem Transformationsfonds abrufen. Sie sollen darüber hinaus auch den Krankenhausträgern einen Teil der Kofinanzierung auferlegen können. Die Private Krankenversicherungen können sich beteiligen. Dieses Geld würde dann noch zusätzlich zur Verfügung stehen.

Beitrags- oder Steuergeld?
Um die Herkunft der Gelder für den Transformationsfonds ist, insbesondere was die „Bundesmittel“ anbelangt, bereits seit Bekanntwerden der ersten Grundzüge des Gesetzentwurfs Streit entbrannt. Vor allem die Kassenseite wehrt sich dagegen, dass Beitragsgelder für die Transformation des Krankenhaussektors verwendet werden. Und Recht hat sie. Schließlich handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, von der alle – unabhängig vom Versichertenstatus – profitieren werden. Auch der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung äußert in seinem kürzlich veröffentlichten Gutachten zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz rechtliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Art der Finanzierung: „Die Finanzierung von Krankenhausstrukturen ist nicht Aufgabe der GKV, die im dualen Finanzierungssystem nur die Kosten für die konkrete Behandlung ihrer Versicherten und den Betrieb der Krankenhäuser trägt. Die Legitimation der Beitragsbelastung beschränkt sich auf die Finanzierung im Binnensystem der Sozialversicherung. Sie erstreckt sich grundsätzlich nicht auf die Finanzierung von Leistungen an Dritte außerhalb der  Sozialversicherung.“ 1

Zudem würden die Fördertatbestände vorwiegend investive Bereiche berühren, die im System der bestehenden dualen Finanzierung nicht in die Verantwortung der Kassenseite falle, sondern in den Verantwortungsbereich der Länder. Und diese haben sich in den letzten Jahren mit Blick auf die Schätzungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bei der Bereitstellung der Investitionsmittel wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. In einer Pressemitteilung der DKG
vom 19. Dezember 2019, auf die auch der Bundesbeauftrage für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung in seinem Gutachten Bezug nimmt, beziffert die DKG den Investitionsstau mit
mindestens 30 Milliarden Euro für die letzten zehn Jahre.²  Was also tun? Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wird zeigen, ob sich eine Lösung im Sinne der Beitragszahler
findet. In seinem Gutachten sendet der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung schon einmal das Signal, dass er eine Finanzierungsbeteiligung des Bundes ebenfalls kritisch sieht. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Bund seit Jahren – auch jenseits des Gesundheitssektors – Länderaufgaben „in erheblicher Höhe (mit)finanziert“. 3 Es bleibt also spannend, wie Bund und Land sich einig werden, um rechtssicher durch die Transformationsphase zu kommen.

Für die Klinikbetreiber wäre es schon ein Fortschritt, wenn die Kofinanzierungsregelung im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens gestrichen werden würde. Schließlich haben die Träger in den vergangenen Jahrzehnten bereits erhebliche Eigenmittel für die Instandhaltung und Weiterentwicklung ihrer Strukturen aufbringen müssen, um das große Investitionsdelta auszugleichen.

Länderübergreifende Vorhaben fördern
Im jetzigen Entwurf sollen fünf Prozent der Mittel aus dem Transformationsfonds für länderübergreifende Vorhaben bereitgestellt werden. Es ist zu hinterfragen, ob dies tatsächlich
noch zeitgemäß ist. Schließlich nehmen Patienten vor allem bei schwerwiegenden Erkrankungen auch weitere Wege in Kauf und beschränken die Suche nach dem richtigen
Behandlungsort nicht auf die Landesgrenzen. Insofern ist der Einwand des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung durchaus gerechtfertigt, „die Länder über einen höheren Anteil von Mitteln aus dem Transformationsfonds zur grenzüberschreitenden Kooperation bei ihrer Planung zu motivieren“.4 Und stärkere Anreize sind angezeigt, wenn man sich vor Augen führt, dass im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds von 2019 bis 2022 lediglich ein länderübergreifendes Vorhaben realisiert wurde (siehe hierzu: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/innovationsfonds-und-krankenhausstrukturfonds/rundschreiben-und-informationen/ ).

Hilfestellung zur länderübergreifenden Zusammenarbeit können sicherlich die großen Klinikkonzerne geben, die bereits seit vielen Jahren, nicht nur in Grenzregionen, ihre Behandlungsangebote standortübergreifend abstimmen und so die Spezialisierung unseres Gesundheitssystems weiter vorantreiben.

Fußnoten:

1. Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über den Entwurf
des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), Gz.: IX 1 – 05 20 03 10 – 115/2024, 15. Mai 2024, S. 18.

² https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/investitionsstau-in-deutschen-krankenhaeusern-bundund-laender-muessen-endlich-handeln/ Zuletzt aufgerufen am 21.05.2024

3. Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum KHVVG, a.a.O., S. 18.

4. Ebenda S. 22