Die Vergütung von Rehabilitationsleistungen wird zwischen Krankenkassen und den Trägern von Rehabilitationseinrichtungen individuell vereinbart. Kommt keine Einigung zustande, können beide Vertragsparteien die Landesschiedsstellen anrufen.
Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 111 b SGB V. Dort heißt es zur Zusammensetzung der Landesschiedsstellen in Abs. 2:
Kontakt
Adressen und Ansprechpartner
Reha-Schiedsstelle Hessen
Landesschiedsstelle Rehabilitation
nach § 111b SGB V in Hessen
Der Sitz der Geschäftsstelle ist jeweils bei derjenigen Krankenkasse, die Vertragspartei
des einzelnen Schiedsverfahrens ist. Sofern ein Krankenkassen-Landesverband oder
der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), als gemeinsamer Bevollmächtigter für die
Ersatzkassen, Vertragspartei des einzelnen Schiedsverfahrens sein sollte, ist der Sitz
der Geschäftsstelle bei dieser Institution.
Reha-Schiedsstelle Rheinland-Pfalz
Landesschiedsstelle Rehabilitation
nach § 111b SGB V in Rheinland-Pfalz
Ihre Ansprechpartnerin:
Aguedita Afemann
Telefon: 0151 44627841
E-Mail: a.afemann[at]vdpk.de
Postalische Anschrift:
Landesverband der Privatkliniken in Rheinland-Pfalz e.V.
Postfach 60 05 67
60335 Frankfurt
Reha-Schiedsstelle Saarland
Landesschiedsstelle Rehabilitation
nach § 111b SGB V im Saarland
Geschäftsstelle liegt bei der Saarländischen Krankenhausgesellschaft
Telefon: 0681 9 26 11-0
Telefax: 0681 9 26 11-99