Mitglied werden

in den Landesverbänden Hessen oder Rheinland-Pfalz & dem Saarland

Mitglied in unseren Landesverbänden können Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken oder Pflegeeinrichtungen in privater Trägerschaft werden, die ihre Betriebsstätte in einer der drei Bundesländer haben. Aber auch freigemeinnützige Träger können Mitglied der Landesverbände werden, wenn sie mit dem Antrag auf Aufnahme erklären, dass sie Zweck und Aufgabe des Verbandes vorbehaltlos anerkennen und unterstützen.

Krankenhäuser in Hessen

Träger von Krankenhäusern in Hessen sind mit der Aufnahme in den Landesverband der Privatkliniken in Hessen e.V.  zugleich mittelbares Mitglied der Hessischen Krankenhausgesellschaft.

Fach-Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation

Die Mitglieder der Landesverbände Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Sinne von § 107 Abs. 2 SGB V betreiben, haben zur Wahrnehmung ihrer fachspezifischen gemeinsamen Interessen jeweils eine eigene Fach-Arbeitsgemeinschaft Reha ins Leben gerufen. Wie die zwei Landesverbände arbeiten auch die zwei Fach-Arbeitsgemeinschaften eng zusammen. In den Facharbeitsgemeinschaften können auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Mitglied werden, die nicht Mitglied einer der zwei Landesverbände sind. Für sie fällt dann ein besonderer Jahresbeitrag an.

Näheres entnehmen Sie bitte den Satzungen und Beitragsordnungen der Verbände.

Vorteile einer Mitgliedschaft

Austausch

Wir bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich in Facharbeitsgemeinschaften auf Landes- oder Bundesebene auszutauschen. Dabei bilden insbesondere die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen der zwei Landesverbände mit der Facharbeitsgemeinschaft Reha eine starke Interessensvertretung innerhalb der Landesverbände.

Beratung

Die Landesgeschäftsstelle steht den Mitgliedern für Auskünfte und individuelle Hilfestellung jederzeit zur Verfügung.

Gesetze & Verordnungen

Die zwei Verbände geben Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen auf Landesebene ab und wirken so im Gesetzgebungsprozess mit.

Gutachten

Der Verband lässt in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Mitglieder Gutachten erstellen.

Informationen

In unserem Mitglieder-Extranet informieren wir mehrmals wöchentlich über gesetzliche Neuerungen, arbeits- und sozialrechtliche Urteile, Fragestellungen aus dem Qualitätsmanagement,  etc.

Mitwirken

Die Geschäftsführung der Landesverbände ist in zahlreichen Gremien auf Landesebene vertreten und nimmt dort die Interessen der Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen in privater Trägerschaft wahr. Unsere Verbände sind u.a. Mitglied in der Hessischen Krankenhausgesellschaft und der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz. Zudem engagieren wir uns im Wirtschaftsrat der CDU e.V. und dem Wirtschaftsforum der SPD e.V.

Partizipation

Als Mitglied können Sie in Gremien auf Landes- und Bundesebene mitwirken. Zu nennen sind hier beispielhaft die Fachausschüsse des Bundesverband Deutscher Privatkliniken, in denen sich Mitgliedshäuser der 12 Landesverbände zum fachlichen Austausch treffen.

Weiterbildung

Mehrmals im Jahr organisiert der Verband für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliedseinrichtungen Seminare zu Themen aus dem Bereich des Arbeits- und Medizinrechts. Wir arbeiten hierbei mit Referenten aus renommierten Kanzleien zusammen.

Beitragsordnungen & Satzungen

Der Zweck der zwei Vereine ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Unsere Landesverbände finanzieren sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge. Etwaige Überschüsse dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus einem Grundbeitrag und einem Beitrag nach Leistungsfähigkeit. In Hessen sind die Akutkliniken über den Landesverband der Privatkliniken in Hessen e.V. mittelbares Mitglied in der Hessischen Krankenhausgesellschaft. Hierfür fällt daher noch der HKG-Mitgliedsbeitrag an. Näheres entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Landesverband der Privatkliniken in Hessen e.V.

Landesverband der Privatkliniken in Rheinland-Pfalz und dem Saarland e.V.