Hessen: „Landesregierung muss Heft der Planung in der Hand behalten“

Am heutigen Mittwoch startet die bundesweite Kampagne „Krankenhausretten“ des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK). Ziel ist es, darauf aufmerksam zu machen, dass die derzeit diskutierten Vorschläge zur Krankenhausreform insbesondere die Gesundheitsversorgung in den ländlichen Regionen gefährden.

„Als Landesverband der Privatkliniken in Hessen sehen wir klar die Notwendigkeit einer Reform unseres Gesundheitssystems. Angesichts des demografischen Wandels müssen wir Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung langfristig zu sichern. Das umfasst vor allem den ressourcenschonenden Einsatz von Fachpersonal, damit grundlegende Gesundheitsleistungen den Bürgerinnen und Bürgern zeitnah, aber auch wohnortnah zur Verfügung stehen. Die Reform fokussiert derzeit zu stark auf große Einheiten in den Ballungsräumen, damit wird man den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürgern auf dem Land nicht gerecht“, so Georg Freund, Vorsitzender des Landesverbands der Privatkliniken in Hessen e.V.

 

Sektoren aufbrechen

Die bisherigen Vorschläge aus dem Eckpunktepapier zeigten leider auch, dass Bund und Länder immer noch zu starr in Sektoren denken. „Mit den Level 1i-Häusern bewegen wir uns nur mit Trippelschritten hin zu einer sektorübergreifenden Versorgungsplanung. Das ist sehr schade, da sich Krankenhäuser, aber auch Reha-Kliniken, stärker in die ambulante Versorgung einbringen könnten als bislang. Sie scheitern jedoch allzu oft an den bestehenden Rahmenbedingungen. Unseres Erachtens sollte zu Beginn des Reformprozesses die Zusammenlegung von Bedarfs- und Krankenhausplanung stehen, damit Versorgungsstrukturen umfassend gedacht werden können. Hier fehlt sowohl dem Bund als auch den Ländern der Mut, über 70 Jahre alte Strukturen aufzubrechen. Mehr schöpferische Zerstörung wäre wünschenswert, damit Ideen der Gesundheitsakteure auch in der Praxis wirken können. Dafür braucht es weniger staatlichen Dirigismus“, betont er.

 

Gesetzentwurf in Arbeit – Hessen nicht Teil der Arbeitsgruppe
Derzeit wird auf Bundesebene an einem Gesetzentwurf zur Krankenhausreform gearbeitet. Dieser soll nach der parlamentarischen Sommerpause vorgelegt werden, damit das Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. „Das Land Hessen ist leider nicht in die Arbeitsgruppe eingebunden, die mit dem Entwurf des Gesetzes betraut ist. Dies zeigt, an Hessen führt scheinbar doch ein Weg vorbei. Das ist bedauerlich und sollte nicht unser Selbstverständnis sein. Wir haben jedoch Vertrauen in Ministerpräsident Boris Rhein, dass er sich für die Interessen der hessischen Gesundheitswirtschaft auf Bundesebene einsetzen wird und sich die Planungskompetenz vom Bund nicht aus der Hand nehmen lässt“, so der Vorsitzende abschließend.

Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort über die Webseite www.krankenhausretten.de über die möglichen negativen Auswirkungen der Krankenhausreform informieren.