Über den VDPK

Die Abkürzung VDPK steht für den Landesverband der Privatkliniken in Hessen e.V. und den Landesverband der Privatkliniken in Rheinland-Pfalz und dem Saarland e.V.  In beiden Verbänden haben sich die privaten Klinikträger aus den drei Bundsländern zur gemeinsamen Interessensvertretung zusammengeschlossen. Seit den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts bilden beide Vereine eine gemeinsame Geschäftsstelle unter Federführung des Landesverbandes der Privatkliniken in Hessen e.V.

Zu unseren Mitgliedern gehören inhabergeführte Einzelhäuser und Einrichtungen, die in Konzernstrukturen eingebunden sind.

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Schöne neue Krankenhauswelt

Einblick in das KHVVG

Der Gesetzentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) stand am 27. Juni 2024 zur 1. Lesung auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.  Die Klinikbranche beschäftigt das geplante Reformgesetz schon seit längerem. Wir haben nach Bekanntwerden des Kabinettsentwurfs im Mai versucht, die zentralen Punkte und unseren Standpunkt in einer Broschüre zusammenzufassen. Komplettiert wird unsere Zeitschrift von einem Exkurs zum Rechtsschutz in der Krankenhausplanung.

Hier können Sie sich die Broschüre herunterladen (PDF). Die Inhalte bilden wir aber auch inline auf unserer Seite ab. Dafür hier klicken. Sofern Sie ein gedrucktes Exemplar erhalten möchten, senden wir Ihnen gerne eines zu, solange der Vorrat reicht.

BDPK reagiert auf Bundestagsdebatte

Der BDPK hat in einem offenen Brief Vorwürfe der Bundestagsabgeordneten Ricarda Lange und Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen) zurückgewiesen, die in ihren Reden während der gestrigen Bundestagssitzung zur ersten Lesung des KHVVG behauptet hatten, private Krankenhausträger seien Teil des Problems, weil sie aus Beitragsmitteln der Solidargemeinschaft Gewinne abschöpfen, die für bedarfsnotwendige kommunale Krankenhäuser auf dem Land gebraucht werden. In seinem Schreiben an die beiden Abgeordneten stellt der BDPK klar, dass es gerade die privaten Klinikträger sind, die die Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen sicherstellen. Hier können Sie sich den offenen Brief herunterladen.

Mitgliederversammlung öffnet Satzung für ambulante Rehazentren

Die Mitgliederversammlung 2024 des Landesverbandes der Privatkliniken in Hessen e.V. und des Landesverbandes der Privatkliniken in Rheinland-Pfalz und dem Saarland e.V. kam Anfang Juni zusammen. Auf der Tagesordnung standen Satzungsänderungen, die ambulanten Rehazentren die Mitgliedschaft in beiden Landesverbänden ermöglichen soll. Bislang können den beiden Landesverbänden nur stationäre Einrichtungen beitreten. Die Vorschläge für die Satzungsänderungen wurden sowohl vom hessischen als auch vom rheinland-pfälzischen und saarländischen Verband einstimmig angenommen. Sobald die Satzungsänderungen im Vereinsregister eingetragen sind, werden diese wirksam. Interessierte ambulante Rehazentren können sich bei Interesse an einer Mitgliedschaft gerne schon jetzt an unsere gemeinsame Geschäftsstelle wenden.

6. After Work Talk:

Ohne Moos nix los?

Bei unserem 6. After Work Talk drehte sich am 23. Mai 2024 alles um den geplanten Transformationsfonds, der im Zuge der Krankenhausreform seine Wirkung entfalten soll. Wir bedanken uns bei unseren Podiumsgästen und dem Publikum fürs Kommen! Für das vierte Quartal 2024 planen wir den 7. After Work Talk in der Frankfurter City. Wenn auch Sie mit dabei sein wollen und noch nicht auf dem Verteiler standen, schreiben Sie uns gerne eine Mail.

 

 

Leitfaden zur Klinikgründung

In Zusammenarbeit mit der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat der Landesverband der Privatkliniken in Hessen e.V. einen Leitfaden für die Gründung von Privatkliniken erarbeitet.

Der Leitfaden soll Gründerinnen und Gründern von Kliniken, aber auch bestehenden Privatkliniken nach § 30 GewO eine Übersicht zu zentralen Themen in der Klinikgründung und -führung geben.

Hier können Sie sich den Leitfaden (PDF) herunterladen.

Lesetipp

Krankenhäuser fair finanzieren

Das Rechtsgutachten „Funktionsgerechte Krankenhausfinanzierung und Krankenhausreform“ von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Universität Potsdam, wurde im November 2023 in Berlin vorgestellt. Brosius-Gersdorf geht in ihrem Gutachten der Frage nach, ob Städte und Landkreise in den Steuertopf greifen dürfen, um ihren Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft die Defizite aus Steuermitteln auszugleichen, oder ob dies nicht gegen den Grundsatz der gesetzlich verankerten Trägerpluralität sowie den sich daraus ergebenden Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.  Hier können Sie die Pressemitteilung, Statements und Hintergrundinformationen herunterladen. Auftraggeber des Gutachtens sind unser Dachverband, der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V (BDPK e.V.),  und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV e.V.),  Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK e.V.) sowie der Katholische Krankenhausverband Deutschland e. V. (kkvd).

Pressemitteilungen VDPK
Grundsatzpositionen

Wofür wir uns starkmachen:

Wettbewerb, Trägerpluralität und Fairness

Wir treten für ein flexibel und bedarfsgerecht organisiertes Gesundheitssytem ein, das von Wettbewerb um beste Versorgung, Trägerpluralität und Fairness getragen wird. Es ist Aufgabe der Politik, Handlungs- und Planungssicherheit für Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen zu schaffen. Vergütung und Vorhandensein von Kliniken müssen sich nach Qualität, Leistung und Erfordernis richten und nicht nach partei- oder verbandspolitischen Stimmungen.

Für alle Leistungserbringer gilt es, faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, unabhängig davon, ob es sich um staatliche, kirchliche oder private Träger handelt.

Versorgungsstrukturen, die sich an den Patientenbedürfnissen ausrichten

Die medizinischen Versorgungsstrukturen der Zukunft müssen sich nach den Bedürfnissen der Patienten richten, an erster Stelle steht auch hier die Qualität. Es gilt Versorgungsqualität mehrdimensional zu messen, zu vergleichen und zu verbessern. Dazu müssen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualitätsparameter herangezogen, verglichen und veröffentlicht werden. Die derzeitige Praxis, Qualität vor allem durch die Vorgabe von Strukturqualitätsmerkmalen in Form von Personaluntergrenzen oder  Mindestmengen zu definieren, wird dem Ziel wirklicher Qualitätsverbesserung nicht gerecht.

Abbau der Sektorengrenzen und Innovationen

Die Grenzen zwischen den Sektoren der deutschen Gesundheitsversorgung bleiben auch nach Jahrzehnten der Kritik für Patient:innen noch immer weitgehend undurchlässig. Folgen davon sind hohe Ausgaben, vermeidbare Doppeluntersuchungen, fehlende informatorische Verzahnung der einzelnen Behandler, zu lange stationäre Krankenhausaufenthalte bei leichteren Erkrankungen und die unzureichende Nutzung rehabilitativer Potenziale.

Ein wesentlicher Grund für diese Mängel, die eine ganzheitliche und patientenorientierte Versorgung verhindern, sind die bestehenden sektorenspezifischen Vergütungssysteme. Um diese Mängel zu beseitigen, braucht das deutsche Gesundheitssystem keine grundlegende Neuausrichtung, sondern eine Weiterentwicklung mit echten Innovationen. In mehreren europäischen Ländern werden populationsbasierte Regionalbudgets (Capitation-Modelle) eingesetzt, um eine sektorenübergreifende Versorgung der lokal ansässigen Bevölkerung zu finanzieren. Auch in Deutschland müssen wir in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages dazu kommen, solche Modelle zu entwickeln und zu erproben.

Wir fordern die Politik auf, in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages die gesetzlichen Grundlagen für die Entwicklung und modellhafte Erprobung von Regionalen Gesundheitsbudgets zu schaffen.

Digitalisierung

Für Investitionen in eine moderne und sichere IT sind ausreichende Mittel unbedingt notwendig. Wir fordern daher 2 Prozent des Umsatzes als Anschubfinanzierung für Digitalisierungsprojekte in Krankenhäusern und Reha-/Vorsorgeeinrichtungen.

Attraktive Arbeitsbedingungen

Dreh- und Angelpunkt für eine zukunftsfähige medizinische Versorgung der Bevölkerung sind gut ausgebildete Fachkräfte. Es ist dringend erforderlich, mehr Ärzt:innen, Pflegefachkräfte und Therapeut:innen auszubilden, die Ausbildung besser zu strukturieren und mehr in die qualitativ gute Ausbildung des medizinischen Fachpersonals zu investieren.

Weiterer Ansatzpunkt, um dem Fachkräftemangel entgegenzusteuern, ist es, die Gesundheitsberufe und das Arbeitsumfeld in der Patientenbetreuung attraktiver zu machen. Dazu brauchen die Einrichtungen taugliche Rahmenbedingungen, wie flexible und klare Regelungen zur besseren Qualifikation und Aufwertung verantwortungsvoller Leistung. Ärztliche und pflegerische Verantwortungsbereiche müssen stärker zusammenwachsen, pflegerische Tätigkeiten aufgewertet  werden. Gleichzeitig müssen Pflegekräfte von patientenfernen Tätigkeiten entlastet und die bestehende Diversifizierung und Arbeitsteilung berufsrechtlich nachvollzogen werden. Wir fordern die Politik auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Attraktivität der Gesundheitsberufe stärkt.

Starre und pauschale Personalvorgaben stehen im Widerspruch zur personellen und wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Kliniken und sie behindern die Entwicklung innovativer Ansätze zur Arbeitplatz und -zeitgestaltung. Zudem berücksichtigen sie nicht die Situation auf dem Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen, der von einem massiven Fachkräftemangel geprägt ist.