Krankenhäuser Rheinland-Pfalz: 164 Millionen Euro fehlen

Der von Minister Clemens Hoch vergangene Woche vorgestellte Haushaltsplan bleibt hinter den Erwartungen der Krankenhausträger zurück. „Die avisierte Erhöhung der Einzelförderung um fünf Millionen Euro und drei Millionen für die Pauschalförderung ist viel zu gering bemessen“, so Dr. Christoph Smolenski, stellv. Vorsitzender der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz (KGRP) und Vorsitzender des Landesverband der Privatkliniken in Rheinland-Pfalz und dem Saarland e.V.

Die KRGP hatte bereits im Januar darauf hingewiesen, dass die geplante Anhebung der Einzelfördermittel auf 71 Millionen Euro und der Pauschalförderung auf 65 Millionen Euro bei weitem nicht ausreichend ist. „Ähnlich wie in anderen Bundesländern gibt es auch in Rheinland-Pfalz einen Investitionsstau. Diesen gilt es endlich zu beseitigen, damit wir die Krankenhausstrukturen im Land zukunftsfest machen können. Die Krankenhäuser benötigen mindestens 300 Mio. Euro pro Jahr statt der jetzt veranschlagten 136 Mio. Euro“, betont Dr. Smolenski.

Die 300 Mio. Euro lassen sich u.a. aus der jährlich vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ermittelten Bezugsgröße für Investitionsbewertungsrelationen herleiten. Die Bezugsgröße gibt die durchschnittlichen Investitionskosten pro Krankenhausfall wieder. Diese lag zuletzt bei 340,60 Euro. Bei geschätzten 900 T Krankenhausfällen in Rheinland-Pfalz ergibt sich somit ein Investitionsbedarf in Höhe von 306 Mio. Euro pro Jahr.

„Für einen umfassenden Strukturwandel sind weit höhere Mittel notwendig. Die Schätzung der KGRP, dass zum kurzfristigen Abbau des bereits bestehenden massiven Investitionsstaus im Bereich Krankenhausbau zusätzlich ein Sonderfonds in Höhe von 1 Mrd. Euro eingerichtet werden müsste, ist sicherlich nicht zu hoch gegriffen. Das Land sollte angesichts der zu erwartenden hohen Steuereinnahmen die Chance nutzen und umfassend in die Krankenhausinfrastruktur investieren. Über ein flächendeckendes Netz leistungsfähiger Krankenhäuser zu verfügen, ist schließlich ein entscheidender Standortvorteil in unserer alternden Gesellschaft“, so der Vorsitzende abschließend.

Hintergrund Krankenhausfinanzierung

In Deutschland werden die Krankenhäuser dual finanziert. Das heißt, Aufgabe der Länder ist, ausreichend Investitionsmittel für die Krankenhausinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Betriebskosten werden von den Krankenkassen über die Fallpauschalen getragen.

Aufgrund der bundesweit sehr niedrig bemessenen Investitionsmittel von Seiten der Länder müssen die Krankenhäuser in der Regel notwendige finanzielle Mittel für die Weiterentwicklung und Instandhaltung ihrer Infrastruktur aus den Betriebskosten erwirtschaften. Dies erhöht den Druck auf die Belegschaften und führt zu einer finanziellen Schieflage vieler Krankenhausträger.