Stellungnahme Bürokratieabbau im Gesundheitswesen

Das BMG muss gem. § 220 Abs. 4 SGB V seine Vorschläge zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen erarbeiten. In diesem Zusammenhang hat der BDPK Vorschläge vorgelegt.

Entbürokratisierung ist eines der drei angekündigten Hauptziele der Krankenhausreform. Konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau finden sich in den Eckpunkten vom 10.07.2023 dennoch nicht. In diesem Zuge bringen wir gern Vorschläge ein, die es Mitarbeiter:innen in Krankenhäusern ermöglichen, mehr Zeit für die Betreuung von Patient:innen zu gewinnen.

Aus Sicht des BDPK ist im Zuge der Krankenhausreform eine radikale Entbürokratisierung erforderlich: bestehende Regulierungsanforderungen und Dokumentationspflichten sollten wissenschaftlich überprüft werden, ob sie tatsächlich einen Mehrwert für Patient:innen generieren. Doppelstrukturen und mehrfache Übermittlung von identischen Daten müssen konsequent abgeschafft werden. Bürokratische Instrumente mit identischen Zielen (z. B. Pflegepersonaluntergrenzen, Pflegepersonalquotient, Pflegepersonalbudget) müssen im Sinne der Patientenversorgung zusammengeführt und vereinfacht werden.

Im Folgenden legt der BDPK konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau dar, die gemeinsam mit Mitgliedskrankenhäusern unterschiedlicher Größe und Versorgungsschwerpunkten erarbeitet wurden. In drei Kategorien (1. Bürokratische Nachweisverpflichtungen, 2. Bürokratische Abstimmungen, 3. Bürokratische Prozesse) werden Verursacher von bürokratischem Aufwand in Krankenhäusern beschrieben, bewertet und ein konkreter Anpassungsvorschlag vorgelegt.

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